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Beleuchtung

Im Herbst und Winter ist das Thema Beleuchtung besonders präsent: Abends wird es früher dunkel, morgens wird es später hell. Umso wichtiger ist es, bei allen Fahrten in der Dunkelheit gute Sicht zu haben und selbst gesehen zu werden.

Aktive Beleuchtung

Welches Licht an Ihrem Fahrrad vorgeschrieben ist, regelt die aktuelle Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Zur erforderlichen aktiven Beleuchtung zählen ein weißer Scheinwerfer und ein rotes Rücklicht am Rad. Dabei kann es sich auch um abnehmbare Stecklichter handeln, die aber stets vor Beginn der Fahrt fest fixiert sein müssen. Ebenso gestattet sind Zusatzfunktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht oder Bremslicht; Blinklicht während der Fahrt ist dagegen verboten. Die Fahrradlichter können generell mit Dynamos, Batterien oder Akkus betrieben werden.

Passive Beleuchtung

Neben den aktiven Leuchtstrahlern sind am Fahrrad Reflektoren als passive Beleuchtung vorgeschrieben. Vorne ist ein weißer Rückstrahler verpflichtend, der häufig direkt im Scheinwerfer integriert ist. Hinten gehört ein großflächiger, roter Reflektor zur Pflichtausstattung. Zusätzlich müssen an den Pedalen beidseitig gelbe Reflektoren angebracht sein. An den Rädern gibt es verschiedene Optionen für die passiven Leuchtelemente. Entweder sind die Speichen mit zwei gelben Reflektoren versehen oder die Reifen haben umlaufende, weiß reflektierende Ringe. Alternativ sind weiß reflektierende Hülsen zulässig, die an jeder Speiche liegen.

Köln

Clevischer-Ring 74-78, 51063 Köln

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 10:00 - 18:30 Uhr
Samstag: 10:00 - 15:00 Uhr

Northeim

Über dem Hellewege 6, 37154 Northeim

Öffnungszeiten

Dienstags - Freitags: 9:30 - 19:00

Samstags: 9:30 - 16:00

Öffnungszeiten - Werkstatt

Dienstags - Freitags: 9:30 - 19:00

Samstags: 9:30 - 16:00